www.zissendorf.de - Voraussetzungen.
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Ausdruck vom 23.02.2012 13:02 Uhr, erstellt am Dienstag, den 03. August 2010 um 12:22 Uhr, zuletzt geändert am Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 19. August 2010 um 13:53 Uhr
Erwartet wird die Bereitschaft, sich freiwillig in eine Behandlung zu begeben und die Einsicht, dass eine Suchterkrankung vorliegt.
Erforderlich sind ferner:
- Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers, das sind: die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen. Aufnahmebedingungen für Privatpatientinnen (Selbstzahler) werden auf Anfrage mitgeteilt.
- Eine ärztliche Bescheinigung, daß z.Zt. keine andere Behandlung dringend notwendig ist.
- Ein abgeschlossener körperlicher Suchtmittelentzug. Bei nicht abgeschlossener Entgiftung wird ärztlicherseits über die Aufnahme entschieden.
Patientinnen:
- die ausschließlich von illegalen Drogen abhängig und entsprechend sozialisiert sind,
- mit akuter Selbstmordgefährdung,
- mit akuten Psychosen,
- mit schweren körperlichen Erkrankungen, die einer ständigen Pflege bedürfen,
können nicht aufgenommen werden.
Generell besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache, die Klinik zu besichtigen und ein Vorgespräch zu führen.